Stornobedingungen

Eine Abmeldung vom VWU-Deutschkurs am Sprachenzentrum und die Rückzahlung der Kursgebühr ist nur möglich, wenn Sie uns innerhalb der Stornofrist eine Bestätigung der Universität (z.B. Studienblatt, Studienzeitbestätigung, Abgangsbestätigung oder dergleichen) vorlegen, die zeigt, dass Sie im aktuellen Semester nicht an der Universität im Vorstudienlehrgang eingeschrieben sind.

Die Stornofrist für das Sommersemester 2026 endet am 10.02.2026.

Stornobedingungen für das Sommersemester

Eine Abmeldung vom VWU-Deutschkurs am Sprachenzentrum und die Rückzahlung der Kursgebühr ist nur möglich, wenn Sie uns innerhalb der Stornofrist eine Bestätigung der Universität (z.B. Studienblatt, Studienzeitbestätigung, Abgangsbestätigung oder dergleichen) vorlegen, die zeigt, dass Sie im aktuellen Semester nicht an der Universität im Vorstudienlehrgang eingeschrieben sind.

 

Des Weiteren werden die Kursgebühren innerhalb der Stornofrist an Studierende, die im Jänner die EPD bestehen und in das reguläre Studium wechseln können (Nachweis: EPD-Zeugnis oder Studienblatt mit der Meldung zum ordentlichen Studium) und Studierende, die weitere Fächer vorgeschrieben haben und auf Grund Ihres Onset Ergebnisses zum VWU wechseln können ausgezahlt.

 

Die Stornofrist für das Sommersemester 2026 endet am 10.02.2026.