Sprachkompetenznachweise

Preise und Refundierung für Outgoing-Studierende

Anmeldeschluss: 1 Woche vor Prüfungstermin (Online-Anmeldung)
Die Sprachkompetenznachweise werden innerhalb von 3 Werktagen nach der Prüfung ausgestellt.

Prüfungsgebühr: EUR 83
Wichtig: Diese Gebühr gilt bei mindestens 6 Teilnehmer*innen. Bei einer geringeren Teilnehmer*innenzahl ist eine kostenlose Abmeldung bzw. eine Aufzahlung auf den Einzelpreis von EUR 149 (bis C1) bzw. EUR 170 (für C2) möglich.
Es gibt keine Ermäßigungen für Sprachkompetenznachweise.
 

Refundierung:

Studierende, die erfolgreich für einen Erasmus-Platz nominiert wurden und die Unterlagen fristgerecht im International Office abgegeben haben, können eine Refundierung von EUR 40 für einen Sprachkurs oder Sprachkompetenznachweis beantragen. Bitte beachten Sie, dass ausschließlich Sprachkurse ab einem Niveau von B1/Phase3 und aufwärts refundiert werden.

Studienbeihilfenbezieher*innen bekommen gegen Vorlage des positiven Bescheids EUR 81 refundiert und können eine Refundierung von bis zu zwei Sprachkompetenznachweisen oder Kursen beantragen.

Die Prüfung bzw. Sprachkurs muss innerhalb der letzten drei Semester stattgefunden haben.

Die Refundierung ist ausschließlich in folgenden Zeiträumen möglich:

Refundierungszeitraum im Sommersemester (jährlich): 01.05. – 30.06.
Refundierungszeitraum im Wintersemester (jährlich): 01.12. – 10.12.

Die Auszahlung erfolgt am Sprachenzentrum (siehe Öffnungszeiten) gegen Vorlage eines Ausweisdokuments.

Wichtiger Hinweis: Diese Refundierung wird aus Mitteln des International Office der Universität Wien ermöglicht. Wir bitten daher um Verständnis, dass nur Outgoing-Studierende der Universität Wien diese in Anspruch nehmen können, und dass es auch für diese Zielgruppe sehr klare Richtlinien vom International Office gibt.

Ebenfalls als Sprachkompetenznachweis werden Zeugnisse folgender Kurse anerkannt:

Wichtig: Um das jeweilige von der Gastuniversität verlangte GERS-Niveau zu erreichen, muss immer die dritte Phase positiv absolviert werden! Wenn z.B. ein Sprachkompetenznachweis auf Niveau B2 erforderlich ist, gilt nur das positive Kurszeugnis eines Kurses der Stufe B2/Phase 3.

NEU: Für diese Kurse kann ab dem Sommersemester 2025 auch eine Refundierung (siehe oben) beantragt werden.