Sprachkompetenznachweise
Preise und Refundierung für Outgoing-Studierende
Anmeldeschluss: 1 Woche vor Prüfungstermin (Online-Anmeldung)
Die Sprachkompetenznachweise werden innerhalb von 3 Werktagen nach der Prüfung ausgestellt.
Prüfungsgebühr: EUR 83
Wichtig: Diese Gebühr gilt bei mindestens 6 Teilnehmer*innen. Bei einer geringeren Teilnehmer*innenzahl ist eine kostenlose Abmeldung bzw. eine Aufzahlung auf den Einzelpreis von EUR 149 (bis C1) bzw. EUR 190 (für C2) möglich.
Es gibt keine Ermäßigungen für Sprachkompetenznachweise.
Refundierung:
Studierende, die erfolgreich für einen Erasmus-Platz nominiert wurden und die Unterlagen fristgerecht im International Office abgegeben haben, können eine Refundierung von EUR 40 für einen Sprachkurs oder Sprachkompetenznachweis beantragen. Bitte beachten Sie, dass ausschließlich Sprachkurse ab einem Niveau von B1/3 und aufwärts refundiert werden.
Studienbeihilfenbezieher*innen bekommen gegen Vorlage des positiven Bescheids EUR 81 refundiert und können eine Refundierung von bis zu zwei Sprachkompetenznachweisen oder Kursen beantragen.
Die Prüfung bzw. Sprachkurs muss innerhalb der letzten drei Semester stattgefunden haben.
Die Refundierung ist ausschließlich in folgenden Zeiträumen möglich:
Refundierungszeitraum im Sommersemester (jährlich): 01.05. – 30.06.
Refundierungszeitraum im Wintersemester (jährlich): 10.11. – 10.12.
Die Auszahlung erfolgt am Sprachenzentrum (siehe Öffnungszeiten) gegen Vorlage eines Ausweisdokuments.
Wichtiger Hinweis: Diese Refundierung wird aus Mitteln des International Office der Universität Wien ermöglicht. Wir bitten daher um Verständnis, dass nur Outgoing-Studierende der Universität Wien diese in Anspruch nehmen können, und dass es auch für diese Zielgruppe sehr klare Richtlinien vom International Office gibt.
Ebenfalls als Sprachkompetenznachweis werden Zeugnisse folgender Kurse anerkannt:
- Erasmuskurse
- Fremdsprachenkurse (Phase 3 des verlangten Niveaus oder höher)
Wichtig: Um das jeweilige von der Gastuniversität verlangte GERS-Niveau zu erreichen, muss immer die dritte Phase positiv absolviert werden! Wenn z.B. ein Sprachkompetenznachweis auf Niveau B2 erforderlich ist, gilt nur das positive Kurszeugnis eines Kurses der Stufe B2/Phase 3.
Hinweis zum Prüfungs- und Einspruchsverfahren
Einwände zur SKN-Prüfungsdurchführung müssen unmittelbar nach der Prüfung schriftlich an sprachenzentrumsymbolunivie.acpunktat gemeldet werden.
Fragen zur SKN-Prüfungsbewertung richten Sie bitte über das folgende Formular an das Sprachenzentrum. Innerhalb von 21 Tagen nach Bekanntgabe des Ergebnisses kann ein Antrag auf formale Überprüfung der Punktevergabe gestellt werden, um die korrekte Berechnung der Gesamtpunkte überprüfen zu lassen. Ein unerwartet niedriges Ergebnis allein ist kein ausreichender Grund.
Einsicht in SKN-Prüfungsunterlagen ist aus didaktischen, urheberrechtlichen und organisatorischen Gründen nicht möglich.