Sprachkompetenznachweise

Preise und Refundierung für Outgoing-Studierende

Anmeldeschluss: 1 Woche vor Prüfungstermin (Online-Anmeldung)
Die Sprachkompetenznachweise werden innerhalb von 3 Werktagen nach der Prüfung ausgestellt.

Prüfungsgebühr: EUR 81
Wichtig: Diese Gebühr gilt bei mindestens 6 Teilnehmer*innen. Bei einer geringeren Teilnehmer*innenzahl ist eine kostenlose Abmeldung bzw. eine Aufzahlung auf den Einzelpreis von EUR 146 (bis C1) bzw. EUR 168 (für C2) möglich.
Es gibt keine Ermäßigungen für Sprachkompetenznachweise.
 

Refundierung:

Studierende, die erfolgreich für einen Erasmus-Platz nominiert wurden und die Unterlagen fristgerecht im International Office abgegeben haben, erhalten EUR 40 für den Sprachkompetenznachweis des Landes, für das sie ausgewählt wurde. Studienbeihilfenbezieher*innen bekommen gegen Vorlage des positiven Bescheids EUR 81 refundiert. Studienbeihilfenbezieher*innen können die Refundierung für bis zu zwei Sprachkompetenznachweise erhalten.

Die Refundierung erfolgt direkt am Sprachenzentrum und ist ausschließlich in folgenden Zeiträumen möglich:

Refundierungszeitraum im Sommersemester (jährlich): 01.06. – 30.06.
Refundierungszeitraum im Wintersemester (jährlich): 01.12. – 10.12.

Die Refundierung ist bis längstens ein Jahr nach dem Prüfungsdatum möglich und wird direkt am Sprachenzentrum (siehe Öffnungszeiten) gegen Vorlage eines Ausweisdokuments ausgezahlt.

Es werden nur Kosten für Sprachkompetenznachweise des Sprachenzentrums der Universität Wien, jedoch keine Kosten für Sprachkurse refundiert.

Wichtiger Hinweis: Diese Refundierung wird aus Mitteln des International Office der Universität Wien ermöglicht. Wir bitten daher um Verständnis, dass nur Outgoing-Studierende der Universität Wien diese in Anspruch nehmen können, und dass es auch für diese Zielgruppe sehr klare Richtlinien vom International Office gibt.

Ebenfalls als Sprachkompetenznachweis werden Zeugnisse folgender Kurse anerkannt:


Wichtig: Um das jeweilige von der Gastuniversität verlangte GERS-Niveau zu erreichen, muss immer die dritte Phase positiv absolviert werden! Wenn z.B. ein Sprachkompetenznachweis auf Niveau B2 erforderlich ist, gilt nur das positive Kurszeugnis eines Kurses der Stufe B2/Phase 3.