Prüfungen

Die Prüfungen finden immer vor dem letzten Kurstermin statt. Bei täglich stattfindenden Intensivkursen normalerweise in der letzten Kurswoche, bei 1 bis 3 mal wöchentlich stattfindenden Kursen am letzten und/oder vorletzten Kurstag. Den genauen Prüfungstermin erfahren Sie zu Kursbeginn von Ihrer Lehrperson.

Wenn Sie mehr als 25 % der Unterrichtseinheiten versäumt haben, erhalten Sie kein Zeugnis; Sie können aber trotzdem die Prüfung machen.

Es gibt zwei Voraussetzungen, um ein Zeugnis zu erhalten: eine Mindestanwesenheit von 75 % der Unterrichtseinheiten und die Ablegung der schriftlichen und mündlichen Abschlussprüfung.

Personen mit attestierten Beeinträchtigungen haben das Recht auf einen barrierefreien Prüfungsmodus.

Wir bitten um Verständnis, dass spätere Bekanntgaben aus organisatorischen Gründen nicht berücksichtigt werden können. Unterstützung und weitere Informationen finden Sie HIER.

Eine negativ beurteilte Fertigkeit bedeutet, dass das Kursziel nicht erreicht wurde. Das Kursziel ist nur dann erreicht, wenn alle vier Fertigkeiten positiv sind.

Nein, nicht in unseren Deutschkursen. Alle Fertigkeiten müssen positiv bewertet sein.

Nein. Der Prüfungstermin wird von der Lehrperson für die gesamte Gruppe festgelegt. Es gibt daher keine Möglichkeit, die Prüfung - oder einen Teil davon - zu einem anderen Termin abzulegen.

Prinzipiell nein. Sollte aber bei bestimmten Prüfungen die Möglichkeit bestehen, negative Beurteilungen durch eine Wiederholungsprüfung zu verändern, werden Sie von der Lehrperson rechtzeitig und über die genauen Bedingungen informiert.

Die Prüfung ist eine Leistungsbeurteilung und ein Feedback über Ihren Lernerfolg. Wenn Sie ein Zeugnis benötigen, ist die Teilnahme an der Prüfung unbedingt notwendig.

Der Sprachkompetenznachweis ist ein Dokument, das Ihnen Sprachkenntnisse auf einem bestimmten Niveau (lt. GERS) bestätigt. Um eine solche Bestätigung des Sprachenzentrums zu erhalten, ist eine eigene Prüfung am SZUW abzulegen.

Diese Prüfungen können für viele verschiedene Fremdsprachen (v.a. Englisch, Spanisch, Französisch, Italienisch und Portugiesisch; aber auch viele andere Sprachen außer Deutsch) abgelegt werden.

Sprachkompetenznachweise werden in der Regel für Englisch in den Niveaus B2 und C1 und für die Sprachen Italienisch, Französisch, Portugiesisch und Spanisch für das Niveau B1 ausgestellt.

Falls Sie ein anderes Niveau lt. GERS benötigen, geben Sie dies bitte bei der Anmeldung bekannt.

Wenn Sie bereits einen Kurs am SZUW in Englisch B2/Phase 3 oder in Italienisch, Französisch, Portugiesisch bzw. Spanisch die Phase B1/Phase 3 gemacht und ein positives Zeugnis dafür erhalten haben, ersetzt dieses den Sprachkompetenznachweis.

Falls Sie einen Sprachkompetenznachweis für eine andere Sprache oder ein anderes Niveau benötigen, kontaktieren Sie uns bitte per E-Mail.

Wir bieten sowohl Gruppentermine (mind. 6 Teilnehmer*innen) als auch Einzeltermine für Sprachkompetenznachweise an.

Genauere Informationen finden Sie hier.

Die (Teil-)Refundierung der Prüfungsgebühr erhalten Sie immer erst nach der Prüfung und Nominierung durch den OeAD.

Hier finden Sie genaue Informationen zum Ablauf

Einzeltermine sind für alle Sprachen (in unserem Kursangebot) verfügbar.

Bitte kontaktieren Sie uns per E-Mail und teilen Sie uns mit für welche Sprache, auf welchem Niveau und bis zu welchem Datum Sie den Sprachkompetenznachweis benötigen.

Die Prüfungen umfassen einen schriftlichen Teil (ca. 1,5 Stunden) und einen mündlichen Teil.

Die Prüfungsinhalte variieren je nach Sprache und Niveaustufe. Genauere Informationen finden Sie unter dem Punkt [Mehr Informationen] bei der jeweiligen Prüfung in unserem Buchungssystem.

Zur Prüfungsauswahl

Das Sprachenzentrum führt viermal jährlich die Studienberechtigungsprüfung Englisch für das Referat für Studienzulassung der Universität Wien durch (zur Anrechnung gemäß Universitätsgesetz 2002 § 64a idgF).
Nähere Infos entnehmen Sie bitte der Webseite der Studienzulassung der Universität Wien.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Es fallen keine Prüfungsgebühren an - die Prüfung wird von den Studiengebühren für außerordentliche Studierende bezahlt.

Voraussetzung für die Anmeldung ist ein Bescheid zur Studienzulassung. Die Anmeldung zur SBP Englisch erfolgt im Referat Studienzulassung der Universität Wien, Bereich Studienberechtigungsprüfung.

Das Österreichische Sprachendiplom (ÖSD) ist ein international anerkanntes Sprachzertifikat für Deutsch als Fremd- und Zweitsprache. Das Sprachenzentrum bietet viermal jährlich ÖSD-Prüfungen an.

Genaue Informationen über das ÖSD finden Sie unter: https://www.osd.at/

Auf der Website des ÖSD (www.osd.at) finden Sie je einen Modellsatz für jede Niveaustufe sowie die Möglichkeit, Übungsmaterialien zu bestellen. Dort gibt es auch ein Verzeichnis jener Institutionen, die Vorbereitungskurse veranstalten. Das Sprachenzentrum bietet zur Zeit keine speziellen Vorbereitungskurse für ÖSD-Prüfungen an.

Das Sprachenzentrum bietet viermal jährlich ÖSD-Prüfungstermine an: im März, Mai/Juni, August und November.

Zur Übersicht über unsere ÖSD-Prüfungen